Öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV
Die nach wie vor am häufigsten praktizierte Angebotsform in Ostwürttemberg sollen klassische Linienverkehre sein, die sich durch eine feste zeitliche und räumliche Bedienung charakterisieren lässt. Die im Fahrplan definierten Haltestellen werden entsprechend der definierten Ab- und Ankunftszeiten stets angefahren, unabhängig von der jeweiligen Verkehrsnachfrage. Die Fahrgäste können also davon ausgehen, dass die im Fahrplan ausgewiesen Angebote auch tatsächlich durchgeführt werden. Die Anmeldung eines Fahrtwunsches durch einen Fahrgast ist daher nicht erforderlich. Andererseits werden aber auch Fahrten durchgeführt, bei denen keine oder nur eine sehr geringe Fahrgastnachfrage besteht. Der ÖPNV bildet das Basisangebot für Verbindungen von Zentren untereinander auf Relationen entlang einwohnerstärkerer Korridore. Er ist besonders geeignet, wenn eine regelmäßige und stetige Fahrgastnachfrage vorhanden ist.
In Ostwürttemberg gibt es im Landkreis Heidenheim den Heidenheimer Tarifverbund und im Ostalbkreis den Verbund OstalbMobil. Die Tarifverbünde sind Tarifgemeinschaften als Zusammenschluss von Verkehrsunternehmen, die einen einheitlichen Tarif zur gemeinsamen und abgestimmten Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs garantieren.
Für Ihre Reiseplanung innerhalb von Baden-Württemberg können Sie die Elektronische Fahrplanauskunft (EFA-BW) nutzen.
Flexible ÖPNV-Bedienformate
Für den Einsatz in Zeiten und Räumen schwacher Nachfrage bieten sich zur Reduzierung des betrieblichen und finanziellen Aufwandes flexible ÖPNV-Bedienformate an. Dabei gibt es verschiedene Prinzipien der Flexibilisierung des Angebots.
Bei der zeitlichen Flexibilisierung wird die Bindung an einen Fahrplan gelockert. Flexible Bedienformen können sowohl fahrplangebunden als auch fahrplanungebunden verkehren.
Die räumliche Flexibilisierung beinhaltet die Ausgestaltung der Verbindung zwischen Start- und Zielort. Hier besteht zum einen die Möglichkeit, die Fahrtroute zwischen dem Start- und Zielort flexibel zu gestalten. Auch kann der Zu- und Ausstieg flexibel gestaltet werden. Dieser kann sowohl an festen als auch an Bedarfshaltestellen stattfinden.
Nachfolgenden finden Sie einige Beispiele möglicher flexibler ÖPNV-Bedienformate in Ostwürttemberg:
StadtBus Ellwangen
In Ellwangen gibt es seit 2014 einen Stadtbus der die Wohnsiedlungen mit allen wichtigen Infrastruktureinrichtungen verbindet und teilweise auf Zuruf hält. Weitere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie hier.
Ortsmobil Hüttlingen
Bereits seit Februar 2000 fährt in Hüttlingen das Ortsmobil. Die öffentliche innerörtliche Kleinbuslinie fährt auf drei Routen. Den aktuellen Fahrplan finden Sie hier.
Bürgerbusse
Der Bürgerbus zählt als sogenannte alternative Bedienungsform des klassischen Linienverkehrs, er ist ein allgemein zugängliches Verkehrsangebot. Ein Kleinbus mit acht Sitzplätzen fährt auf festgelegten Linien und nach einem festen Fahrplan (Abweichungen z.B. in Form einer Bedarfshaltestelle sind hier durchaus möglich). Ehrenamtliches Fahrpersonal steuert den Kleinbus, der mit Pkw-Führerschein gefahren werden darf. Durch den Einsatz von Ehrenamtlichen entstehen keine Personalkosten, die einen großen Teil der Betriebskosten im ÖPNV darstellen. Da der Bürgerbus ausschließlich von ehrenamtlich tätigen FahrerInnen gesteuert wird, können günstige Fahrpreise angeboten werden. In Baden-Württemberg wurden auch weitere Typen des Prinzips „Bürger fahren für Bürger“ wie zum Beispiel „Bürgerrufauto“ entwickelt. Folgende Modelle bieten genug Freiraum, um das Konzept etwa im Hinblick auf Bedienungszeiten, Bedienungsgebiet, Standort des Fahrzeugs, Bestellverfahren, Tarif und andere Fragen entsprechend der örtlichen Anforderungen zu gestalten.
| Bürgerbus im ÖPNV | Bürgerbus in „genehmigungsfreier Nische“ | Bezugsgröße und Regelmäßigkeit | Nähere Informationen | |
Direkte Fahrgeldeinnehmen (Verkauf im Fahrzeug) | ja | nein | Kontinuierlich, abhängig vom Verkehrsaufkommen | Evtl. Abschätzung aus Erfahrungen anderer Bürgerbusse, evtl. Verkehrsunternehmen | |
Anteile allgemeine Fahrgeldeinnahmen (Monatskarten etc.) | Ja, abhängig von Tarif und Abstimmung mit VU | Nein | Kontinuierlich, abhängig vom Verkehrsaufkommen und Anteilen dieser Fahrscheine am Aufkommen- ggf. Zählungen nötig | Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbund | |
Ausgleiszahlungen für Freifahrt Schwerbehinderter und Schülerzeitkarte |
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| Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbund | |
Fahrzeugförderung für Bürgerbusse | Ja | Nein | Bei Neuanschaffung oder Ersatzkauf nach 8 Jahren bzw. 160 000 km im Linienverkehr | L-Bank bzw. VM Referat 32 | |
Förderung alternativer Antriebstechnologien | Ja | Nein | 50% der Mehrkosten für Elektro- oder Hybridtechnik | VM Referat42 | |
Erstattung Kosten für FzF | Ja | Nein | Für 2017 ausgestellte FzF | NVBW | |
Erstattung Kfz-Steuer | Ja (wenn Fzg. Mit 8 Fahrgastplätzen und min. 50 % im Linienverkehr genutzt) | Nein | Jährliche nachträgliche Abrechnung | Für Kfz-Steuer zuständige Finanzämter (regional aufgeteilt) | |
Erstattung Ökosteueranteil Mineralölsteuer | Ja | Nein |
| Hauptzollämter (regional aufgeteilt) | |
Mitgliedsbeiträge des Bürgerbusvereins | Ja | Ja | Jährlich | Evtl. Abschätzung aus Erfahrungen anderer Bürgerbusse | |
Spenden von Fahrgästen | Ja | Ja | Variabel | ||
Werbeflächenvermietung | Ja | Ja | Verträge meist jährlich oder auf mehrere Jahre | ||
Förderung durch Stiftungen | Ja | Ja | Meist Einmalzahlung, Zweckbindung beachten | Bei jeweiligen Stiftungen | |
Investitionsförderung aus LEADER-Mitteln | Ja | Ja | Wenn Thema in regionalen Programmen enthalten, Einmalzahlung | Inhaltlicher Entscheid: Aktionsgruppe Formeller Entscheid: Regierungspräsiedien | |
Sonstige Spenden und Sponsoring | Ja | Ja | Variabel | Evtl. Abschätzung aus Erfahrungen anderer Bürgerbusse |
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