Frage 1
Wie sind/werden die Ehrenamtlichen unfall- und haftpflichtversichert?

Was die Versicherung im Ehrenamt betrifft, stellt sich die Sachlage nicht ganz einfach dar. In den Bundesländern gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen. Die hier beschriebenen Sachverhalte beziehen sich auf Baden-Württemberg.

Grundsätzlich sollte für Ehrenamtliche eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung bestehen bzw. abgeschlossen werden. Die Unfallversicherung versichert (den Versicherungsnehmer bzw. Mitversicherte, nicht Dritte) gegen die Folgen eines Unfalls. Sowohl akute als auch längerfristige Folgen (z.B. Invalidität) sind abgesichert.

In Baden-Württemberg besteht für ehrenamtlich Tätige in vielen Fällen entweder ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz oder Versicherungsschutz über die Sammelversicherung des Landes. Ehrenamtliche, die sich in Vereinen engagieren, sind in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Die Sammelversicherung des Landes springt nur dann ein, wenn die Tätigkeit freiwillig ausgeübt wird, also z. B. nicht durch die Satzung vorgeschrieben wird. Einige Personengruppen, die nicht kraft Gesetzes unfallversichert sind, haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern (z.B. Vereinsvorstände).
Weitere Regelungen und Details zur gesetzlichen Unfallversicherung können Sie der Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnehmen. Das Ministerium hat außerdem ein Bürgertelefon zum Thema Unfallversicherung und Ehrenamt eingerichtet.
Informationen zum Unfallversicherungsschutz, der über die Sammelverträge des Landes besteht, finden Sie hier. Bei Fragen können Sie sich direkt an den Versicherer wenden, die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls in der Broschüre.

Die Haftpflichtversicherung sichert den Verursacher eines Schadens oder Unfalls gegenüber Dritten ab.

Der Haftpflichtversicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte über die Sammelversicherung des Landes ist weniger umfangreich als bei der Unfallversicherung. Zudem gibt es keine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche.

Die Sammelversicherung des Landes Baden-Württemberg versichert nur Ehrenamtliche, die in rechtlich unselbstständigen Strukturen tätig sind, also z.B. in Initiativen oder privat organisierten Selbsthilfegruppen. Für Vereine, Verbände, Stiftungen usw. bedeutet dies, dass Sie selbst für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen sorgen müssen.

Für die Ehrenamtlichen bedeutet das, dass sie sich am besten bei ihrer Organisation erkundigen, ob entsprechende Versicherungen bestehen. Denn auch wer privat eine Haftpflichtversichrung besitzt, ist nicht in jedem Fall abgesichert, denn viele Policen schließen ehrenamtliche Tätigkeiten aus. Ehrenamtliche sollten bei Ihrem Versicherer nachfragen.
Weitere Informationen zum Haftpflichtversicherungsschutz des Landes erhalten Sie hier.

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Frage 2
Wie sind die Insassen/Mitfahrer versichert?

Die Insassen oder Mitfahrer sind über die Kfz-Versicherung abgesichert. Bei selbstverschuldeten Unfällen über die Versicherung des Fahrers, bei fremdverschuldeten über die Versicherung des Verursachers. Nur der Fahrer selbst erhält bei einem selbstverschuldeten Unfall keine Leistungen aus der Kfz-Versicherung. Wichtig ist deshalb eine zusätzliche Absicherung der ehrenamtlichen Fahrer (Unfallversicherung). Zusätzliche Insassen-Unfallversicherungen werden regelmäßig als nicht empfehlenswert bzw. als überflüssig eingestuft.

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Frage 3
Wie sieht die Absicherung aus, wenn die Ehrenamtlichen ihrem privaten Pkw für den Fahrdienst nutzen?

Nutzen die ehrenamtlichen Fahrer ihre privaten Pkw, dann greifen für die Insassen und den Fahrer die gleichen Regelungen wie bei Frage 2. Zu regeln bleibt jedoch, wie bei einem selbstverschuldeten Unfall bspw. mit der Erhöhung von Versicherungsprämien und der Selbstbeteiligung zu verfahren ist. Springt hier der Träger ein, wurde eine entsprechende Versicherung abgeschlossen oder bleibt der Ehrenamtliche ggf. auf den Kosten sitzen? Hier sollte gegenüber den Ehrenamtlichen klar kommuniziert werden, welches Risiko besteht bzw. wie sie abgesichert sind. 

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Frage 4
Wie viele Fahrer/Ehrenamtliche brauche ich für einen Fahrdienst?

Meistens sind die Ehrenamtlichen bereit 1x monatlich einen Tag lang im Einsatz zu sein. Bei bspw. 12 Fahrtagen pro Monat, brauchen Sie mind. 15 ehrenamtliche Fahrer. Dann kann ein Ehrenamtlicher auch mal aussetzen oder evtl. kurzfristig einen anderen Fahrer ersetzen. Für die Entgegennahme und Koordination der Fahrtwünsche sollten Sie ebenfalls ehrenamtliche Helfer einplanen. An wie vielen Tagen pro Woche können und möchten Sie Fahrtanmeldungen entgegennehmen? Planen Sie auch hier eine "Reserve" für Urlaub, Krankheit usw. ein.

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Frage 5
Brauchen die Fahrer einen Personenbeförderungsschein?

Ehrenamtliche Fahrer brauchen nur dann einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein), wenn ein Bürgerbus nach dem Personenbeförderungsgetz (PBefG) verkehren soll. Weitere Informationen zum Führerschein zur Fahrgastbeförderung finden Sie für den Ostalbkreis hier und für den Landkreis Heidenheim hier.

Wichtig: Auch mit dem Personenbeförderungsschein dürfen max. 8 Personen (+ Fahrer, also max. 9 Personen) befördert werden. Mit dem Führerschein Klasse B darf außerdem nur ein Fahrzeug bis max. 3,5 Tonnen gefahren werden, dies ist bei der Anschaffung ebenfalls zu berücksichtigen.

Für Verkehre in der "genehmigungsfreien Nische" wie Fahrdienste oder Bürgerrufautos ist kein Führerschein zur Personenbeförderung notwendig.

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Frage 6
Welche ehrenamtlichen Mobilitätsangebote gibt es?

Zu unterscheiden sind im wesentlichen drei Arten von engagemenbasierten Verkehren, die sich vor allem in der räumlichen und zeitlichen Flexibilität unterscheiden.

In der Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Merkmalen. Weitere Informationen zum Bürgerbus finden Sie unter www.buergerbus-bw.de.

 

 

Bürgerbus

Bürgerrufauto

Sozialer Bürgerfahrdienst

 

 

 

Eigenes Fahrzeug

Privat Pkw

Kernidee

Linienbus mit kleinem Fahrzeug, Einsatz als Orts/Nachbarortsbus

Allgemein zugängliches Verkehrsangebot, v.a. für Einkaufs – und Erledigungswege

Flexibler Rufbus, allgemein zugänglich

Ergänzung ÖPNV, wo Nachfrage geringer und feinverteilt

Fahrdienst mit Hilfeleistung

Soziale Dienstleistung für Bedürftige und bestimmte Zwecke

Keine Mitgliedschaft erforderlich

Nachbarschaftshilfe für Bedürftige,

vermittelt durch Verein/Gruppe

Räumliche Flexibilisierung

Meist Linie mit festen Haltestellen, ggf. teilflexibel

Vollflexibel im Bedienungsgebiet

Vollflexibel im Bedienungsgebiet

Zeitliche Flexibilisierung

Keine (fester Fahrplan)

Vollflexibel im Bedienungszeitraum, dabei Abstand zu ÖPNV-Linienverkehr Bündelung von Fahrtwünschen in einer Tour

Vollflexibel im Bedienungszeitraum, Bestellfrist meist Vortag, Bündelung von Fahrtwünschen in einer Tour

Vollflexibel, tlw. keine festen Zeiträume, aber abhängig von Verfügbarkeit

Abstimmung mit übrigem ÖPNV

Stark ausgeprägt durch Genehmigungssystem, tlw. auch durch Kooperation mit VU

Vermeiden zeitnaher Parallelfahrten

Kein Abstimmungszwang, abhängig vom Betreiber

Kundenkreis

Öffentlichkeit allgemein (bzw. bei Linie nach § 43 beschränkter Kundenkreis)

Öffentlichkeit allgemein

Beschränkung/Priorität für Senioren/Mob.-Behinderte

Abhängig von lokaler Ausgestaltung

Fahrzeuggröße

8

Max. 8

Max. 8

3-4

Fahrzeugstandard

Barrierefrei

Keine formalen Vorgaben

Keine formalen Vorgaben

Unveränderter Privat-Pkw

Tarif

Fester Tarif als Teil der Genehmigung

Spenden/Beitrag zu Betriebskosten oder Tarif als Teil der Genehmigung

Spenden/Beitrag zu Betriebskosten

Spenden/Beitrag zu Betriebskosten

 

 

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Frage 7
Ich möchte mich über den Bürgerbus informieren. Wo finde ich weitere Informationen?

Informationen rund um den Bürgerbus finden Sie auf www.buergerbus-bw.de. Dort können Sie auch Broschüren zum Thema Bürgerbus bestellen oder herunterladen.

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Frage 8
Welcher Fahrpreis darf erhoben werden?

Bei ehrenamtlichen Fahrdiensten dürfen die Gesamteinnahmen die Betriebskosten einer Fahrt nicht übersteigen. Zur Höhe des Fahrpreises gibt es eine Handlungsempfehlung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur BW. Demnach sollte das Gesamtentgelt 0,30 Euro pro Kilometer nicht überschreiten. Für Bürgerbusse im ÖPNV gilt dies jedoch nicht.

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Frage 9
Wie kann ich die Fahrten und die Einsätze der Fahrer am besten planen?

Zur Vereinfachung der Planung können Sie das Planungstool "S.RufMobil" nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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Frage 10
Ist eine Qualifizierung der Ehrenamtlichen notwendig?


Eine (Vorab)Qualifizierung der Ehrenamtlichen ist nicht vorgeschrieben. Bei Bürgerbussen im ÖPNV muss allerdings ein Peronenbeförderungsschein vorliegen.
Bei den bereits bestehenden Fahrdiensten gibt es für die ehrenamtlichen Fahrer unterschiedliche Angebote, von Seminaren über Verkehrssicherheit und Erste-Hilfe-Kurse bis hin zum Fahrtraining. Welche und ob Angebote gemacht werden, entscheidet der Träger des Fahrdienstes gemeinsam mit den Ehrenamtlichen.

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KOMOBIL2035 wird im Rahmen der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

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