Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema ehrenamtliche Mobilitätsangebote für Sie zusammengestellt. Falls Ihre Frage nicht dabei ist oder nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, wenden Sie sich beim Regionalverband gerne an Andrzej Sielicki, Lysann Pfitzer oder Lilli Berroth.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
1) Wie sind/werden die Ehrenamtlichen unfall- und haftpflichtversichert?
2) Wie sind die Insassen/Mitfahrer versichert?
4) Wie viele Fahrer/Ehrenamtliche brauche ich für einen Fahrdienst?
5) Brauchen die Fahrer einen Personenbeförderungsschein?
6) Welche ehrenamtlichen Mobilitätsangebote gibt es?
7) Ich möchte mich über den Bürgerbus informieren. Wo finde ich weitere Informationen?
8) Welcher Fahrpreis darf erhoben werden?
9) Wie kann ich die Fahrten und die Einsätze der Fahrer am besten planen?
10) Ist eine Qualifizierung der Ehrenamtlichen notwendig?
Frage 1
Wie sind/werden die Ehrenamtlichen unfall- und haftpflichtversichert?
Was die Versicherung im Ehrenamt betrifft, stellt sich die Sachlage nicht ganz einfach dar. In den Bundesländern gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen. Die hier beschriebenen Sachverhalte beziehen sich auf Baden-Württemberg.
Grundsätzlich sollte für Ehrenamtliche eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung bestehen bzw. abgeschlossen werden. Die Unfallversicherung versichert (den Versicherungsnehmer bzw. Mitversicherte, nicht Dritte) gegen die Folgen eines Unfalls. Sowohl akute als auch längerfristige Folgen (z.B. Invalidität) sind abgesichert.
In Baden-Württemberg besteht für ehrenamtlich Tätige in vielen Fällen entweder ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz oder Versicherungsschutz über die Sammelversicherung des Landes. Ehrenamtliche, die sich in Vereinen engagieren, sind in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Die Sammelversicherung des Landes springt nur dann ein, wenn die Tätigkeit freiwillig ausgeübt wird, also z. B. nicht durch die Satzung vorgeschrieben wird. Einige Personengruppen, die nicht kraft Gesetzes unfallversichert sind, haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern (z.B. Vereinsvorstände).
Weitere Regelungen und Details zur gesetzlichen Unfallversicherung können Sie der Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnehmen. Das Ministerium hat außerdem ein Bürgertelefon zum Thema Unfallversicherung und Ehrenamt eingerichtet.
Informationen zum Unfallversicherungsschutz, der über die Sammelverträge des Landes besteht, finden Sie hier. Bei Fragen können Sie sich direkt an den Versicherer wenden, die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls in der Broschüre.
Die Haftpflichtversicherung sichert den Verursacher eines Schadens oder Unfalls gegenüber Dritten ab.
Frage 2
Wie sind die Insassen/Mitfahrer versichert?
Die Insassen oder Mitfahrer sind über die Kfz-Versicherung abgesichert. Bei selbstverschuldeten Unfällen über die Versicherung des Fahrers, bei fremdverschuldeten über die Versicherung des Verursachers. Nur der Fahrer selbst erhält bei einem selbstverschuldeten Unfall keine Leistungen aus der Kfz-Versicherung. Wichtig ist deshalb eine zusätzliche Absicherung der ehrenamtlichen Fahrer (Unfallversicherung). Zusätzliche Insassen-Unfallversicherungen werden regelmäßig als nicht empfehlenswert bzw. als überflüssig eingestuft.
Frage 3
Wie sieht die Absicherung aus, wenn die Ehrenamtlichen ihrem privaten Pkw für den Fahrdienst nutzen?
Nutzen die ehrenamtlichen Fahrer ihre privaten Pkw, dann greifen für die Insassen und den Fahrer die gleichen Regelungen wie bei Frage 2. Zu regeln bleibt jedoch, wie bei einem selbstverschuldeten Unfall bspw. mit der Erhöhung von Versicherungsprämien und der Selbstbeteiligung zu verfahren ist. Springt hier der Träger ein, wurde eine entsprechende Versicherung abgeschlossen oder bleibt der Ehrenamtliche ggf. auf den Kosten sitzen? Hier sollte gegenüber den Ehrenamtlichen klar kommuniziert werden, welches Risiko besteht bzw. wie sie abgesichert sind.
Frage 4
Wie viele Fahrer/Ehrenamtliche brauche ich für einen Fahrdienst?
Meistens sind die Ehrenamtlichen bereit 1x monatlich einen Tag lang im Einsatz zu sein. Bei bspw. 12 Fahrtagen pro Monat, brauchen Sie mind. 15 ehrenamtliche Fahrer. Dann kann ein Ehrenamtlicher auch mal aussetzen oder evtl. kurzfristig einen anderen Fahrer ersetzen. Für die Entgegennahme und Koordination der Fahrtwünsche sollten Sie ebenfalls ehrenamtliche Helfer einplanen. An wie vielen Tagen pro Woche können und möchten Sie Fahrtanmeldungen entgegennehmen? Planen Sie auch hier eine "Reserve" für Urlaub, Krankheit usw. ein.
Frage 5
Brauchen die Fahrer einen Personenbeförderungsschein?
Ehrenamtliche Fahrer brauchen nur dann einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein), wenn ein Bürgerbus nach dem Personenbeförderungsgetz (PBefG) verkehren soll. Weitere Informationen zum Führerschein zur Fahrgastbeförderung finden Sie für den Ostalbkreis hier und für den Landkreis Heidenheim hier.
Wichtig: Auch mit dem Personenbeförderungsschein dürfen max. 8 Personen (+ Fahrer, also max. 9 Personen) befördert werden. Mit dem Führerschein Klasse B darf außerdem nur ein Fahrzeug bis max. 3,5 Tonnen gefahren werden, dies ist bei der Anschaffung ebenfalls zu berücksichtigen.
Für Verkehre in der "genehmigungsfreien Nische" wie Fahrdienste oder Bürgerrufautos ist kein Führerschein zur Personenbeförderung notwendig.
Frage 6
Welche ehrenamtlichen Mobilitätsangebote gibt es?
Zu unterscheiden sind im wesentlichen drei Arten von engagemenbasierten Verkehren, die sich vor allem in der räumlichen und zeitlichen Flexibilität unterscheiden.
In der Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Merkmalen. Weitere Informationen zum Bürgerbus finden Sie unter www.buergerbus-bw.de.
| Bürgerbus | Bürgerrufauto | Sozialer Bürgerfahrdienst | ||
|
|
| Eigenes Fahrzeug | Privat Pkw | |
Kernidee | Linienbus mit kleinem Fahrzeug, Einsatz als Orts/Nachbarortsbus Allgemein zugängliches Verkehrsangebot, v.a. für Einkaufs – und Erledigungswege | Flexibler Rufbus, allgemein zugänglich Ergänzung ÖPNV, wo Nachfrage geringer und feinverteilt | Fahrdienst mit Hilfeleistung Soziale Dienstleistung für Bedürftige und bestimmte Zwecke Keine Mitgliedschaft erforderlich | Nachbarschaftshilfe für Bedürftige, vermittelt durch Verein/Gruppe | |
Räumliche Flexibilisierung | Meist Linie mit festen Haltestellen, ggf. teilflexibel | Vollflexibel im Bedienungsgebiet | Vollflexibel im Bedienungsgebiet | ||
Zeitliche Flexibilisierung | Keine (fester Fahrplan) | Vollflexibel im Bedienungszeitraum, dabei Abstand zu ÖPNV-Linienverkehr Bündelung von Fahrtwünschen in einer Tour | Vollflexibel im Bedienungszeitraum, Bestellfrist meist Vortag, Bündelung von Fahrtwünschen in einer Tour | Vollflexibel, tlw. keine festen Zeiträume, aber abhängig von Verfügbarkeit | |
Abstimmung mit übrigem ÖPNV | Stark ausgeprägt durch Genehmigungssystem, tlw. auch durch Kooperation mit VU | Vermeiden zeitnaher Parallelfahrten | Kein Abstimmungszwang, abhängig vom Betreiber | ||
Kundenkreis | Öffentlichkeit allgemein (bzw. bei Linie nach § 43 beschränkter Kundenkreis) | Öffentlichkeit allgemein | Beschränkung/Priorität für Senioren/Mob.-Behinderte | Abhängig von lokaler Ausgestaltung | |
Fahrzeuggröße | 8 | Max. 8 | Max. 8 | 3-4 | |
Fahrzeugstandard | Barrierefrei | Keine formalen Vorgaben | Keine formalen Vorgaben | Unveränderter Privat-Pkw | |
Tarif | Fester Tarif als Teil der Genehmigung | Spenden/Beitrag zu Betriebskosten oder Tarif als Teil der Genehmigung | Spenden/Beitrag zu Betriebskosten | Spenden/Beitrag zu Betriebskosten |
Frage 7
Ich möchte mich über den Bürgerbus informieren. Wo finde ich weitere Informationen?
Informationen rund um den Bürgerbus finden Sie auf www.buergerbus-bw.de. Dort können Sie auch Broschüren zum Thema Bürgerbus bestellen oder herunterladen.
Frage 8
Welcher Fahrpreis darf erhoben werden?
Bei ehrenamtlichen Fahrdiensten dürfen die Gesamteinnahmen die Betriebskosten einer Fahrt nicht übersteigen. Zur Höhe des Fahrpreises gibt es eine Handlungsempfehlung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur BW. Demnach sollte das Gesamtentgelt 0,30 Euro pro Kilometer nicht überschreiten. Für Bürgerbusse im ÖPNV gilt dies jedoch nicht.
Frage 9
Wie kann ich die Fahrten und die Einsätze der Fahrer am besten planen?
Zur Vereinfachung der Planung können Sie das Planungstool "S.RufMobil" nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Frage 10
Ist eine Qualifizierung der Ehrenamtlichen notwendig?
Eine (Vorab)Qualifizierung der Ehrenamtlichen ist nicht vorgeschrieben. Bei Bürgerbussen im ÖPNV muss allerdings ein Peronenbeförderungsschein vorliegen.
Bei den bereits bestehenden Fahrdiensten gibt es für die ehrenamtlichen Fahrer unterschiedliche Angebote, von Seminaren über Verkehrssicherheit und Erste-Hilfe-Kurse bis hin zum Fahrtraining. Welche und ob Angebote gemacht werden, entscheidet der Träger des Fahrdienstes gemeinsam mit den Ehrenamtlichen.
KOMOBIL2035 wird im Rahmen der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
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