Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Regionalverband Ostwürttemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.daseinsvorsorge-ostwuerttemberg.de.

1.   Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2.   Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

Grafiken und Bilder enthalten keinen Alternativtext.

Elemente, die nur durch ihre visuelle Anordnung oder Struktur wichtige Informationen vermitteln, können für blinde und sehbehinderte Menschen nicht wahrnehmbar sein.

Das Kontrastverhältnis einiger Schriften liegt unter den erlaubten Mindestwerten.

Es ist kein responsives Layout vorhanden.

Das Ziel oder der Zweck von Links auf der Webseite geht nicht aus dem verlinkten Linktext hervor.

Einige Schriftgrafiken haben bei einer Fokussierung keinen sichtbaren Fokusrahmen.

Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

3.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.03.2021 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Überprüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

4.   Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Regionalverband Ostwürttemberg

Bahnhofplatz 5

73525 Schwäbisch Gmünd

Tel: +49/7171/92764-0

Fax: +49/7171/92764-15

e-Mail: info@BitteLöschen.ostwuerttemberg(dot)org

5.   Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Regionalverband Ostwürttemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Regionalverband Ostwürttemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@BitteLöschen.bfbmb.bwl(dot)de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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